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 Allgemeine Geschäftsbedingungen

 
§1 Geltung der Bedingungen
1.     Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von BINFORD.CH erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit der Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
2.     Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen.
3.   Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
1.     Die Angebote von BINFORD.CH in Preislisten, Webseiten und Inseraten sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen sind für BINFORD.CH erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Auftragsbestätigungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch erstellt.
2.     Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
3.     Bei grossen Volumen wird der Käufer durch die BINFORD.CH kontaktiert um ggf. eine Vorauszahlung zu leisten, anderenfalls sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden.
§ 3 Preise
1.     Massgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Diese werden für Lagerware zum Zeitpunkt der Bestellung fixiert. Bei Lieferengpässen sowie Besorgungen gilt der Tagespreis am Bestelltag.
2.     Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, inkl. gesetzlicher MwSt, zuzüglich Transportkosten,.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
1.     Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch BINFORD.CH steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von BINFORD.CH durch Zulieferanten und Hersteller.
§ 5 Annahmeverzug
1.     Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann BINFORD.CH die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. BINFORD.CH ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.
§ 6 Lieferung
1.     Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt der BINFORD.CH schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort nach Eingang der Warensendung anzumelden.
§ 7 Gefahrenübergang
1.     Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch BINFORD.CH hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
§ 8 Gewährleistung
1.     Die Gewährleistung beträgt 6 Monate, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
2.     Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere Gebrauchs- oder Reinigungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen oder Teile ausgewechselt, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung und Handhabung der Produkte, oder Fremdeingriff  zurück zu führen ist. Unwesentliche Abweichungen zugesicherter Eigenschaften der Produkte lösen keine Gewährleistungsrechte aus.
3.     Eine Haftung für normale Abnutzung und Verschleissteile ist ausgeschlossen.
4.     Gewährleistungsansprüche gegen BINFORD.CH stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
§ 9 Retouren
1.     Für Retouren verlangen wir, dass das defekte Produkt erst nach Absprache mit einer Kopie der Rechnung, welches mit dem Produkt geliefert wurde, an BINFORD.CH retourniert wird. Die Versandkosten sind vom Käufer zu tragen. Durch den Austausch von Produkten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschliesslich auf den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
1.     Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der BINFORD.CH.
§ 11 Zahlung
1.     Eine Bestellung und somit die Zahlung, gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.
2.     Die Überweisung des Bestellbetrages sollte binnen einer Frist von 5 Arbeitstagen erfolgen.
3.     Sollte nach einer weiteren Zahlungsaufforderung per E-Mail keine Überweisung erfolgen, werden wir nach eigenem ermessen die Bestellung stornieren und auf weitere rechtliche Unannehmlichkeiten oder Forderungen verzichten.
§ 12 Haftungsbeschränkung
1.     Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt.
§ 13 Urheberrechte
1.     Alle Markennamen, Warenzeichen und eingetragene Warenzeichen sind Eigentum Ihrer rechtmässigen Eigentümer und dienen auf unserer Webseite der Beschreibung.
§ 14 Datenschutz
        1.     BINFORD.CH ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen
               Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Datenschutz-
               gesetzes zu verarbeiten.
§ 15 Unwirksamkeit von einzelnen Bedingungen
1.     Sollte eine Bedingung dieser AGB's ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bedingung gelten die gesetzlichen Vorschriften
§ 16 Gerichtsstand
1.     Winterthur ist ausschliesslich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.
 
Winterthur, 1.1.2010